Gebühren für Nicht-Gesy-Versicherte werden erhöht
Gebühren für Nicht-Gesy-Versicherte werden erhöht
Die staatlichen Gesundheitsdienste Okypy wollen Millionenverluste ausgleichen, die durch die Behandlung von Patienten ohne Gesy-Versicherung entstanden sind. Dies soll durch eine überarbeitete Preisliste geschehen, wie am Freitag mitgeteilt wurde.
Die Kosten für medizinische Leistungen an diese Patientengruppe – darunter Asylsuchende, illegale Migranten und Touristen – belaufen sich Berichten zufolge auf 45 Millionen Euro pro Jahr.
Diese Patienten machen mittlerweile 22 Prozent aller Behandelten aus und umfassen Notfallpatienten, stationäre Behandlungen sowie chirurgische Eingriffe.
Neue Preisliste wird dem Parlament vorgelegt
Im Interview mit dem CyBC-Radio erklärte Okypy-Sprecher Charalambos Charilaou, dass die derzeit gültigen Preise aus dem Jahr 2013 stammen. Eine überarbeitete Liste wurde nun dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
"Vor 2013, als das System noch mit Gesundheitskarten funktionierte, hatte jeder, der eine solche Karte erhielt, Zugang zu kostenloser Krankenhausversorgung – abhängig von seiner finanziellen Lage", so Charilaou.
Vor der Einführung von Gesy waren nur 20 Prozent der Bevölkerung nicht anspruchsberechtigt und mussten ihre Gesundheitskosten selbst tragen.
Im Jahr 2013 wurde zwar eine Preisliste erstellt, diese orientierte sich jedoch nicht an den tatsächlichen Kosten, sondern sollte keine abschreckende Wirkung haben.
Dies führte dazu, dass die Preise bei der Einführung des neuen staatlichen Gesundheitssystems (Gesy) im Jahr 2019 zu niedrig angesetzt wurden – deutlich unter den Entschädigungsbeträgen der Krankenversicherung (HIO).
Ein Beispiel:
Ein Kaiserschnitt wird derzeit mit 2.500 Euro berechnet.
Der HIO und nicht Gesy-gebundene Anbieter verlangen dagegen mehr als das Doppelte, nämlich 5.500 Euro.
Das hatte der Finanzdirektor von Okypy, Roberto Karachannas, dem parlamentarischen Gesundheitsausschuss berichtet.
Gesetzesvorlage steht zur Abstimmung
Okypy hat nun eine neue Preisliste für stationäre und ambulante Behandlungen erstellt. Diese wurde dem Gesundheitsministerium übermittelt und anschließend einer rechtlichen Prüfung unterzogen.
Die Gesetzesvorlage wurde am Donnerstag vom Gesundheitsausschuss verabschiedet und soll bald dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden, so Charilaou.
Ziel: Finanzielle Unabhängigkeit der staatlichen Krankenhäuser
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vorgabe, dass staatliche Krankenhäuser finanziell unabhängig werden müssen. Sobald dies der Fall ist, erhalten sie keine staatlichen Zuschüsse mehr. Daher muss die Abrechnung aller nicht Gesy-versicherten Patienten optimiert werden.
Auch die Ministerien werden künftig verantwortlich für die Kostenübernahme der Patienten sein, die in ihre Zuständigkeit fallen, erklärte Charilaou.
- Das Gesundheitsministerium führt eine Liste mit nicht-registrierten Personen, für die es die Kosten übernimmt – dazu gehören Asylsuchende.
- Gefängnisinsassen in Gefängniskliniken werden vom Verteidigungsministerium abgedeckt.
- Falls jedoch ein Nicht-Gesy-Inhaftierter außerhalb des Gefängnisses behandelt werden muss, muss er selbst zahlen.
- Touristen haben die Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
- Sie müssen aus eigener Tasche zahlen, sofern ihre Reiseversicherung die Kosten nicht übernimmt.
- Bei illegalen Migranten sei noch unklar, welche staatliche Behörde für die Kostenübernahme zuständig sein wird, so Charilaou abschließend.
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