Prozess um mutmaßliche Verwertung griechisch-zypriotischen Eigentums: Deutsche Immobilienmaklerin weiterhin in U-Haft
Prozess um mutmaßliche Verwertung griechisch-zypriotischen Eigentums: Deutsche Immobilienmaklerin weiterhin in U-Haft
Vor dem Strafgericht in Nikosia wird derzeit der Fall der deutschen Immobilienmaklerin Eva Isabella Kunzel verhandelt. Ihr wird vorgeworfen, Immobilien im Norden Zyperns vermarktet zu haben, die ursprünglich griechischen Zyprioten gehörten.
Im Mittelpunkt der aktuellen Verhandlung stehen dabei nicht nur der eigentliche Tatvorwurf, sondern zunehmend auch verfassungsrechtliche Fragen rund um das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Umstände ihrer Festnahme.
Einwände gegen zusätzliche Zeugen
In der jüngsten Sitzung brachte die Staatsanwaltschaft den Antrag ein, weitere Zeugen zu laden. Darunter befindet sich auch ein Polizeibeamter, der an den Ermittlungen beteiligt war und Unterlagen bearbeitet hatte, die an deutsche Behörden weitergeleitet wurden.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, diese zusätzlichen Zeugen seien erforderlich, um den Ablauf der Ermittlungen vollständig darzustellen und offene Punkte zu klären.
Die Verteidigung widersprach diesem Vorgehen jedoch entschieden. Sie kritisierte, dass neue Zeugen benannt würden, ohne den genauen Inhalt ihrer Aussagen offenzulegen. Zudem verwies sie darauf, dass die Ermittlungsbehörden noch rund ein Jahr nach Einreichung der Anklage weiter Beweise gesammelt hätten.
Aus Sicht der Verteidigung deute dieses Vorgehen auf Lücken in der ursprünglichen Anklage hin, die nun nachträglich geschlossen werden sollten.
Der vorsitzende Richter kündigte an, am 14. Januar über die Zulassung der zusätzlichen Zeugen zu entscheiden. Die Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Ursprung des Verfahrens: Gespräch an Bord eines Flugzeugs
Der gesamte Fall nahm seinen Ausgang in einem Gespräch während eines Linienflugs nach Zypern. Dort kam es zu einem kurzen Austausch zwischen der Angeklagten und dem zypriotischen Europaabgeordneten Geadis Geadi.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe die Frau in diesem Gespräch eingeräumt, mit Immobilien im Norden Zyperns zu tun zu haben. Geadi informierte daraufhin die Polizei. Wenige Tage später wurde die Deutsche bei dem Versuch festgenommen, Zypern wieder zu verlassen.
„Prozess im Prozess“ zur Rechtmäßigkeit der Festnahme
Ein wesentlicher Teil des laufenden Verfahrens befasst sich nicht mit der Schuldfrage selbst, sondern mit der Frage, ob die Festnahme sowie die anschließenden Durchsuchungen rechtmäßig waren. Die Verteidigung spricht in diesem Zusammenhang von einem „Verfahren im Verfahren“.
Die Angeklagte schilderte vor Gericht, dass sie lediglich zwei bis drei kurze Gespräche mit Geadi geführt habe, insgesamt nicht länger als zehn Minuten. Sie betonte, nur eingeschränkt Englisch zu sprechen, und erklärte, sie habe ihm lediglich gesagt, dass sie als Immobilienmaklerin in Deutschland arbeite.
Den Vorwurf, sie habe erklärt, Immobilien im Norden Zyperns zu bewerben oder zu verkaufen, wies sie ausdrücklich zurück.
Zwar existiert eine von ihr unterschriebene Polizeierklärung, in der genau dies festgehalten ist, doch bestritt sie, diese Aussage inhaltlich so gemacht zu haben. Sie erklärte, sie habe aufgrund sprachlicher Verständigungsprobleme nicht vollständig verstanden, was genau protokolliert worden sei.
Durchsuchungen und Übersetzung unter Kritik
Besonders umstritten ist die Durchsuchung ihres Gepäcks sowie die Sicherstellung elektronischer Geräte. Die Verteidigung argumentiert, dass die Zustimmung zur Durchsuchung nicht wirksam erfolgt sei.
Die Angeklagte erklärte, sie habe das entsprechende Formular nicht verstanden und sei faktisch zum Unterschreiben gedrängt worden. Zudem sei ein Teil des Formulars – konkret der Hinweis auf ihr Gepäck – erst nachträglich ergänzt worden.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Anna Mattheou, widersprach dieser Darstellung. Nach ihrer Version sei der Inhalt des Formulars vollständig ins Deutsche übersetzt worden, die Angeklagte habe ihre Rechte verstanden und freiwillig zugestimmt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation bislang jedoch nicht eindeutig.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Behandlung der Angeklagten während der Festnahme. Sie schilderte ein angespanntes und teils aggressives Verhalten der Beamten, fehlenden Zugang zu einem Anwalt sowie eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten. Auch diese Vorwürfe weist die Staatsanwaltschaft zurück.
Gericht begrenzt den Umfang der Befragung
Als die Staatsanwaltschaft versuchte, frühere Aussagen der Angeklagten zu möglichen Geschäftsbeziehungen im Norden Zyperns weiter auszuleuchten, schritt die Verteidigung ein.
Das Gericht gab ihr recht und stellte klar, dass in dieser Phase des Verfahrens ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu prüfen sei. Die Glaubwürdigkeit der Angeklagten könne erst zu einem späteren Zeitpunkt bewertet werden.
Fortsetzung des Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren Sitzungen fortgesetzt. Neben der Entscheidung über die zusätzlichen Zeugen stehen weitere Verhandlungstage im Juni und Juli an.
Der Fall gilt als rechtlich wie politisch sensibel, da er grundlegende Fragen des Eigentumsrechts, der Zuständigkeit zypriotischer Gerichte sowie der Verfahrensrechte ausländischer Beschuldigter berührt.
Autor: Redaktion
Quelle: CyprusMail.com
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Quelle: CyprusMail.com