Die Europäische Union nimmt Google erneut ins Visier:
Die Europäische Union nimmt Google erneut ins Visier:
Die EU in Brüssel prüft, ob der US-Konzern unrechtmäßig Inhalte aus dem Internet zum Training seiner KI-Systeme verwendet hat.
Die EU-Kommission hat deshalb ein formelles Wettbewerbsverfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission hat deshalb ein formelles Wettbewerbsverfahren eingeleitet.
Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Google nutze Texte, Bilder und Videos von Drittanbietern, ohne diese angemessen zu vergüten – und setze zugleich Publisher sowie Rechteinhaber unter Druck. Die Kommission untersucht, ob Google durch seine Bedingungen für Medienhäuser, Autoren und andere Inhalteanbieter missbräuchlich agiert und gleichzeitig konkurrierende KI-Entwickler benachteiligt.
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera erklärte, eine offene Gesellschaft brauche unabhängige Medien, freien Zugang zu Informationen und einen funktionierenden kreativen Sektor. Innovation durch KI sei wichtig, dürfe aber nicht auf Kosten grundlegender Prinzipien wie Fairness, Transparenz und Wettbewerb gehen.
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Schwerpunkt der EU-Ermittlungen
- Google integriert in der klassischen Suche zunehmend KI-generierte Antworten („AI Overviews“ / „KI-Suchergebnisse“).
- Kritiker werfen dem Unternehmen vor, diese Antworten basieren teilweise auf geschützten Inhalten, für die Google weder Lizenzgebühren noch Kompensation zahlt.
- Auch YouTube steht im Fokus:
- Urheber müssen Google zwar erlauben, ihre Videos für interne Zwecke – inkl. KI-Training – zu nutzen.
- Eine Bezahlung gibt es jedoch nicht.
- Gleichzeitig verbietet YouTube anderen KI-Anbietern, Trainingsmaterial von der Plattform zu nutzen – was Google einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Brüssel will nun klären, ob diese Praktiken eine Ausnutzung von Marktmacht darstellen. Ein formelles Verfahren bedeutet noch keinen Schuldnachweis, eröffnet aber die Möglichkeit empfindlicher Strafen. Schon jetzt laufen mehrere weitere EU-Verfahren gegen Google, unter anderem wegen möglicher Benachteiligung von Medienunternehmen.
Wie lange die Untersuchung dauern wird, ist derzeit offen.
Autor: MF-Redaktion
Quellen: REUTERS, NIUS.de
Autor: MF-Redaktion
Quellen: REUTERS, NIUS.de