Wahlrecht für 17 Jahre in Zypern verabschiedet
Wahlrecht für 17 Jahre in Zypern verabschiedet
Neben Änderungen am Gesetzesentwurf zur Herabsetzung des Wahlalters ebneten die Minister den Weg für eine automatische Eintragung der Bürger in die Wählerverzeichnisse, die Abschaffung von Wahlheften für Neuwähler und eine gesetzliche Regelung zur Wähleridentifizierung mittels Personalausweis und/oder Führerschein.
Laut Innenminister Constantinos Ioannou forderte das Paket aus 13 verabschiedeten Maßnahmen darauf ab, die Wahlverfahren zu vereinfachen und zu modernisieren. Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit den vom Präsidenten im vergangenen Januar angekündigten Prioritäten des Staates.
Durch die Vereinfachung des Verfahrens werde eine stärkere Beteiligung der Bürger an Wahlen gefördert, insbesondere unter jungen Menschen, sagte der Minister.
Was die Eindämmung illegaler Stimmenübertragungen durch die Verwendung ungültiger Adressen betrifft, so soll die neue Regelung dieses Problems angehen, indem sie die Anmeldung einer Adressänderung ein Jahr vor den allgemeinen Kommunalwahlen untersagt, ausgenommen neue Wählerregistrierungen.
Auch das Wahlheft entfällt für Neuwähler, ebenso wie die Neuausgabe aufgrund von Abnutzung oder Verlust.
Wähler können ihre Wahlberechtigung künftig mit ihrem Personalausweis oder Führerschein nachweisen, entweder physisch oder virtuell oder über die Anwendung „Digital Citizen“, hinzugefügt er hinzu.
Das Wahlheft wird weiterhin von uns angenommen, die bereits eines besitzen.
Das geänderte Gesetzespaket wird dem Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt, mit der Absicht, das geänderte Verfahren rechtzeitig vor den Parlamentswahlen 2026 festzuschreiben. In seiner Eröffnungsansprache vor dem Kabinett sagte Präsident Nikos Christodoulides zuvor auch, dass die Herabsetzung des Wahlalters darauf abziele, die demokratische Teilhabe an den Angelegenheiten des Landes zu erweitern.
Der Präsident fügte hinzu, er hoffe auf eine sofortige Reaktion des Parlaments, damit alle 17-Jährigen bei den kommenden Parlamentswahlen im Jahr 2026 wahlberechtigt seien, wie dies in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall sei.