Nursing homes in Cyprus - What applies to EU expatriates in Cyprus?


Nursing homes in Cyprus - What applies to EU expatriates in Cyprus?

Zypern – Irgendwann kommt für viele Familien der Moment, an dem die Pflege eines älteren Angehörigen zu Hause nicht mehr möglich ist. Dann stellt sich eine schwierige Frage: Pflege zu Hause organisieren oder den Umzug in ein Pflegeheim wagen? Dabei spielen nicht nur die Qualität der Betreuung, sondern vor allem die Kosten, die Verfügbarkeit von Plätzen und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eine entscheidende Rolle.

Pflege kann schnell zur finanziellen Belastung werden
Die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim auf Zypern beginnen je nach Einrichtung meist bei rund 1.000 bis 1.200 Euro. Hinzu kommen jedoch zahlreiche Ausgaben, die häufig nicht im Grundpreis enthalten sind. Dazu zählen unter anderem Medikamente, Physiotherapie, Inkontinenzmaterial, Hygieneartikel, Trinkwasser, Obst, Snacks oder Friseurbesuche.

Je nach Pflegebedarf können sich die Gesamtkosten dadurch deutlich erhöhen. Einrichtungen mit medizinischer Spezialversorgung oder intensiver Betreuung verlangen teilweise mehr als 5.000 Euro pro Monat.

Angesichts eines durchschnittlichen Nettoeinkommens von rund 2.100 Euro und einer durchschnittlichen Altersrente von etwa 800 Euro monatlich können sich viele Familien diese Ausgaben kaum leisten.

Staatliche Unterstützung nur für bestimmte Gruppen

Zwar existieren auf Zypern staatliche Zuschüsse für Pflegeheime, diese stehen jedoch nicht jedem offen. Unterstützung erhalten in erster Linie Bezieher der Niedrigrentnerbeihilfe oder des garantierten Mindesteinkommens (EEE). Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Kosten grundsätzlich selbst tragen.

Für viele Familien bedeutet das, eigenes Vermögen einzusetzen oder gemeinsam mit Angehörigen die Finanzierung sicherzustellen.

Qualität entscheidet oft mehr als Luxus

Bei der Wahl eines Pflegeheims achten Angehörige längst nicht nur auf moderne Gebäude oder luxuriöse Ausstattung.

Viele Familien berichten, dass sie bewusst einfachere Einrichtungen gewählt haben, weil dort der menschliche Umgang überzeugender war. Freundliches Personal, persönliche Zuwendung und eine familiäre Atmosphäre seien häufig wichtiger als hochwertige Möbel oder elegante Speisesäle.

Während manche Heime Einzelzimmer, Restaurantbetrieb und umfangreichen Komfort anbieten, konzentrieren sich andere auf eine solide Grundversorgung zu deutlich niedrigeren Preisen.

Spezialisierte Pflege hat ihren Preis

Die teuersten Einrichtungen unterscheiden sich vor allem durch ihren medizinischen Leistungsumfang.

Dazu gehören unter anderem:

  • Rund-um-die-Uhr-Überwachung
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • intensive medizinische Betreuung
  • spezialisierte Pflege bei schweren Erkrankungen

Nicht jeder Bewohner benötigt diese Leistungen, weshalb sich die Preisunterschiede teilweise erheblich erklären lassen.

Nicht überall läuft alles zufriedenstellend

Wie in vielen Ländern unterscheiden sich die Erfahrungen der Angehörigen deutlich.

Einige berichten von engagierten Mitarbeitern, guter medizinischer Versorgung und gepflegten Bewohnern. Andere kritisieren dagegen eingeschränkte Pflegeleistungen oder den Umgang mit besonders pflegebedürftigen Menschen.

Mehrere Angehörige schilderten beispielsweise, dass Bewohner teilweise nur zweimal pro Woche vollständig gebadet würden und an den übrigen Tagen überwiegend mit Feuchttüchern versorgt werden. Andere berichteten von Einrichtungen, in denen Bewohner zu ihrer eigenen Sicherheit zeitweise fixiert wurden oder Menschen mit geistiger Behinderung nicht ausreichend betreut wurden.

Diese Erfahrungen zeigen, wie wichtig persönliche Besuche und Gespräche mit Bewohnern sowie deren Angehörigen vor einer Entscheidung sind.

Wartelisten sind keine Seltenheit
Wer einen Platz in einem gut bewerteten Pflegeheim sucht, muss häufig Geduld mitbringen.
Gerade beliebte Einrichtungen führen Wartelisten, sodass kurzfristige Aufnahmen oftmals schwierig sind.

Gesetzliche Mindeststandards

Pflegeheime auf Zypern unterliegen gesetzlichen Vorgaben.

Unter anderem gelten folgende Anforderungen:

  • Pflegepersonal muss sich mit den Bewohnern verständigen können.
  • Nachweise über Ausbildung, Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis sind verpflichtend.
  • Gebäude müssen brandsicher und erdbebensicher sein.
  • Pro Bewohner sind Mindestgrößen für Zimmer vorgeschrieben.
  • Notrufsysteme müssen an Betten und in Badezimmern vorhanden sein.
  • Rollstuhlgerechte Sanitäranlagen und Zugänge sind vorgeschrieben.
  • Aufenthaltsräume und Außenbereiche müssen bestimmte Mindestgrößen erfüllen.
  • Es gelten gesetzliche Personalschlüssel für Tag- und Nachtschichten.
  • Bewohner müssen Zugang zu Freizeitangeboten und sozialer Betreuung erhalten.
  • Auch religiöse Bedürfnisse sind zu berücksichtigen.

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

99 Pflegeeinrichtungen auf der Insel
Nach den zuletzt verfügbaren offiziellen Zahlen gibt es auf Zypern 99 registrierte Pflege- und Seniorenheime.

Davon werden:
  • 3 staatlich betrieben,
  • 35 von Gemeinden oder gemeinnützigen Organisationen,
  • 61 privat geführt.

Kritik gibt es jedoch an der begrenzten Anzahl verfügbarer Plätze. Gleichzeitig blieb die zuständige Sozialbehörde zuletzt Antworten zur Kontrolle der Einrichtungen und zur Verbesserung der Versorgung schuldig.

Alternative: Betreuung im eigenen Zuhause
Viele Familien entscheiden sich deshalb gegen ein Pflegeheim.
Private Pflegekräfte können stundenweise für etwa 10 bis 15 Euro pro Stunde beschäftigt werden.
Wer eine dauerhaft im Haushalt lebende Betreuungskraft beschäftigt, muss zwar offiziell lediglich einen relativ niedrigen Mindestlohn zahlen, tatsächlich entstehen durch Sozialabgaben, Versicherungen, Unterkunft und Verpflegung meist Gesamtkosten von über 800 Euro pro Monat.
Allerdings dürfen nicht alle Haushalte eine ausländische Haushaltshilfe beschäftigen. Dafür gelten Einkommensgrenzen, die sich nach der Familiengröße richten.

Was gilt für EU-Auswanderer auf Zypern?
Für viele Deutsche, Österreicher oder andere EU-Bürger, die ihren Ruhestand auf Zypern verbringen, stellt sich eine zusätzliche Frage: Wer übernimmt später die Kosten für ein Pflegeheim?

Die Antwort ist eindeutig: Wer legal auf Zypern lebt, kann grundsätzlich dieselben Pflegeeinrichtungen nutzen wie zyprische Staatsbürger. Einen automatischen Anspruch auf staatliche Zuschüsse gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind – wie bei Einheimischen – Einkommen, Vermögen und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. EU-Bürger werden dabei grundsätzlich gleichbehandelt, sofern sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz auf Zypern haben.

Für viele Auswanderer bedeutet das in der Praxis:

  • Die deutsche, österreichische oder andere EU-Rente kann selbstverständlich weiterhin bezogen werden.
  • Reicht die eigene Rente für ein Pflegeheim nicht aus, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf zyprische Sozialleistungen.
  • Wer dauerhaft auf Zypern lebt, sollte sich deshalb frühzeitig mit privater Vorsorge oder einer Pflegeversicherung beschäftigen.

Gerade deutsche Auswanderer unterschätzen häufig die tatsächlichen Pflegekosten im Alter. Während viele ihren Lebensabend wegen des Klimas und der Lebensqualität bewusst auf Zypern verbringen, wird das Thema Pflege oft erst dann aktuell, wenn gesundheitliche Einschränkungen bereits eingetreten sind.

Fazit
Pflegeheime auf Zypern bieten sehr unterschiedliche Leistungen – sowohl bei der Qualität als auch beim Preis. Während einfache Einrichtungen bereits ab rund 1.000 Euro monatlich verfügbar sind, können spezialisierte Pflegezentren ein Vielfaches kosten.
Für Familien zählt deshalb nicht allein der Preis. Entscheidend sind vor allem der menschliche Umgang, ausreichend Personal, medizinische Betreuung und das Wohlbefinden der Bewohner.
Auch für EU-Auswanderer gilt: Wer seinen Ruhestand dauerhaft auf Zypern plant, sollte das Thema Pflege frühzeitig in seine finanzielle Planung einbeziehen. Denn staatliche Hilfen stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung, und die Kosten müssen in vielen Fällen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.


Hinweis für Deutsche Auswanderer!

Das gezielte Abschließen einer neuen deutschen Pflegeversicherung ist ohne Wohnsitz oder eine bestehende Krankenversicherung in Deutschland für im Ausland lebende EU-Bürger in der Regel nicht möglich. Deutsche Pflegeversicherungen (gesetzlich oder privat) setzen als Pflicht- oder Zusatzversicherung einen Anknüpfungspunkt an das deutsche Gesundheitssystem voraus.
Gesetzliche & Private Pflegepflichtversicherung

Kein Neuabschluss: Ohne Wohnsitz oder Beschäftigung in Deutschland können Sie sich nicht einfach in der deutschen sozialen Pflegeversicherung freiwillig versichern.

Bestandschutz bei Wegzug: Waren Sie bereits in Deutschland pflegeversichert und ziehen in ein anderes EU-Land um, bleibt der Schutz unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei fortbestehender deutscher Rente) erhalten, exportierbar sind dann aber meist nur Geldleistungen wie das Pflegegeld.
Auskunft erteilt hierzu die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Private Pflegezusatzversicherung

Wohnsitz-Hürde: Deutsche Versicherer verlangen für den Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung (Tagegeld oder Kostenabsicherung) fast immer einen Wohnsitz in Deutschland und eine dortige gesetzliche oder private Pflegegrundversicherung.

Ausnahmen für Grenzgänger: Arbeiten Sie in Deutschland, wohnen aber im EU-Ausland, gelten Sonderregelungen.
Alternativen im EU-Ausland

Lokales System: Informieren Sie sich über die Gesetzgebung zur Pflegeabsicherung in Ihrem aktuellen Wohnsitzland innerhalb der EU.

Internationale Policen: Einige private internationale Versicherungsgesellschaften bieten weltweit oder europaweit gültige Pflege- oder Gesundheitsvorsorge an. Diese müssen direkt im Wohnland oder über internationale Makler angefragt werden.


Hinweis des Deutschen Auswärtigen Amt!


Pflegeversicherung

Hier finden Sie Informationen zur sozialen Pflegeversicherung mit Auslandsbezug.

Verhinderungspflege im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, sofern ihre reguläre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege zeitweise nicht durchführen kann. Die zuständige Pflegekasse übernimmt dann unter bestimmten Voraussetzungen die nachgewiesenen Kosten für eine Ersatzpflege für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.
Grundsätzlich werden Leistungen der deutschen sozialen Pflegeversicherung nicht im Ausland erbracht. Hiervon gibt es jedoch u.a. eine Ausnahme für das Pflegegeld, welches bei Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz gezahlt wird. Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2016 entschieden, dass die Verhinderungspflege das Pflegegeld für die Zeit der Verhinderung der Pflegeperson ersetzt. Infolge dessen kann die Verhinderungspflege - als Pflegegeldersatz - unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Aufenthalt im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz von der deutschen Pflegekasse gewährt werden.
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Verhinderungspflege in Auslandsfällen erfüllt sind, kommt es vereinzelt zu Problemen.


Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz

Nach den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Sozialen Sicherheit erhalten Versicherte, die im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz wohnen, nach Maßgabe des deutschen Rechts Geldleistungen - wie etwa das Pflegegeld - von ihrer deutschen Pflegekasse ins Ausland gezahlt.
Demgegenüber werden Pflegesachleistungen - wie etwa die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung - zu Gunsten von Versicherten, die im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz wohnen, von deutschen Pflegekassen nicht gewährt, sondern sind von den ausländischen Versicherungsträgern zu leisten. Sieht das ausländische Recht die entsprechende Leistung nicht vor, kann die betreffende Sachleistung nicht, sondern allenfalls das deutsche Pflegegeld im Ausland in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass seitens des ausländischen Trägers Sachleistungen gewährt werden, ist das deutsche Pflegegeld um den Betrag der nach ausländischem Recht erbrachten Pflegesachleistungen zu kürzen.

https://www.allianz.de/gesundheit/pflegeversicherung/pflege-ausland/






Autor: Redaktion
Quelle: CyprusMail.com / CY Government / Social Insurance

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