Zypern erhält Mitteilung der EU zu Verpflichtungen in den Bereichen Wasser, Energie und Klima

Back to Station

Zypern erhält Mitteilung der EU zu Verpflichtungen in den Bereichen Wasser, Energie und Klima

Die Europäische Kommission hat gegen Zypern zwei neue Verfahren eingeleitet, die die Wasserbewirtschaftung und die Vorlage aktualisierter nationaler Energie- und Klimapläne betreffen.

Die Kommission hat Zypern im Rahmen ihrer regelmäßigen Vertragsverletzungsentscheidungen ein förmliches Mahnschreiben zugesandt, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. In diesem Schreiben wird Zypern um weitere Informationen gebeten und muss eine ausführliche Antwort abgeben .

Stellt die Kommission fest, dass Zypern seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommt, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben .

Sollte Zypern seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommen, könnte die Kommission die Angelegenheit an den Gerichtshof verweisen, was möglicherweise zu Sanktionen führen könnte.

Die Kommission beschloss, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und forderte Zypern und Belgien auf, Aufforderungsschreiben zu übermitteln, weil diese Länder ihre Wassergenehmigungen nicht regelmäßig gemäß der Wasserrahmenrichtlinie überprüfen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, für jede Flusseinzugsgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um den guten Zustand der europäischen Gewässer wie Flüsse und Seen zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen müssen in den Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete enthalten sein, die alle sechs Jahre erstellt und der Kommission vorgelegt werden müssen .

Jedes Maßnahmenprogramm muss grundlegende Maßnahmen zur Kontrolle der verschiedenen Arten der Wasserentnahme, der Aufstauung, der Einleitung aus Punktquellen und diffusen Quellen, die Verschmutzung verursachen können, sowie aller anderen erheblichen negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität enthalten.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Kontrollen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um festzustellen, ob die geltenden Maßnahmen ihre Ziele noch erreichen.

In Zypern sieht die nationale Gesetzgebung keine regelmäßige Überprüfung vor, wie dies in der Richtlinie vorgeschrieben ist. Die Kommission übermittelt dem Land daher ein Aufforderungsschreiben, und Zypern hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Die Kommission hat bereits ähnliche Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande, Österreich, Slowenien und Finnland eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, indem sie Zypern sowie Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und die Slowakei ein Aufforderungsschreiben übermittelt hat, weil diese Länder ihre endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) nicht im Einklang mit der Verordnung über das Governance-System der Energieunion und für den Klimaschutz vorgelegt haben.

Die aktualisierten NECPs sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über einen konkreten Fahrplan verfügen, um die EU-Ziele unter anderem in Bezug auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erreichen.

Sie ermöglichen es der Kommission auch, die gemeinsamen Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu bewerten.

Alle Mitgliedstaaten mussten ihre endgültigen, aktualisierten NECPs bis zum 30. Juni 2024 vorlegen. Bislang liegen der Kommission lediglich 14 endgültige Pläne vor .

Trotz umfassender Kommunikation nach der Vorlage der Planentwürfe und der darauffolgenden Empfehlungen der Kommission haben 13 Mitgliedstaaten ihre endgültigen aktualisierten NECPs noch nicht vorgelegt. Die Kommission betrachtet dies als Verstoß gegen ihre Verpflichtungen gemäß der Governance-Verordnung und hat Aufforderungsschreiben verschickt.

Zypern hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Sollte die Antwort unbefriedigend sein, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.


Text/Autorin:
Rebekka ist Bikerin, eine preisgekrönte Journalistin, die viel gereist ist und Gedichte liest und schreibt. Sie ist seit über 30 Jahren in den Medien tätig, hat in Nikosia und Athen gearbeitet und ist jetzt bei der Cyprus Mail

Advertisement advertisement area
Villa
Argaka
Argaka Villa Type B
View Property
MF Radio Cyprus
Fabis Gute- Laune- Show die 71ste
Album Art