The large child benefit balance in 2025: 12.7 billion euros to foreigners, 528 million euros abroad
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In den vergangenen Jahren ist der Umfang der deutschen Kindergeldzahlungen auf ausländische Konten kontinuierlich gestiegen.
Ein erheblicher Teil der staatlichen Familienleistungen wird inzwischen nicht mehr innerhalb Deutschlands ausgezahlt, sondern an Anspruchsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland überwiesen. Diese Entwicklung markiert einen neuen Höchststand seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr rund 528 Millionen Euro an Kindergeld auf ausländische Konten ausgezahlt – der höchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind damit rund 5,2 Milliarden Euro Kindergeld ins Ausland transferiert worden.
Ein erheblicher Teil der staatlichen Familienleistungen wird inzwischen nicht mehr innerhalb Deutschlands ausgezahlt, sondern an Anspruchsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland überwiesen. Diese Entwicklung markiert einen neuen Höchststand seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr rund 528 Millionen Euro an Kindergeld auf ausländische Konten ausgezahlt – der höchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind damit rund 5,2 Milliarden Euro Kindergeld ins Ausland transferiert worden.
Grundlage der öffentlich gewordenen Informationen sind Daten der Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen parlamentarischer Anfragen ausgewertet wurden. Demnach profitieren insbesondere Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von diesen Zahlungen. Einen großen Anteil stellen dabei Personen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Rumänien und Tschechien, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Parallel dazu haben auch die gesamten Kindergeldausgaben in Deutschland ein neues Rekordniveau erreicht. Die Leistung wird für mehrere Millionen Kinder gezahlt. Ein Teil der Mittel entfällt dabei auf Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit, während der überwiegende Anteil weiterhin an Eltern mit deutschem Pass ausgezahlt wird.
Auch beim Elterngeld ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg des Anteils ausländischer Empfänger zu verzeichnen. Der Bezug dieser familienpolitischen Leistung durch Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit hat sich kontinuierlich erhöht und spiegelt die zunehmende internationale Erwerbstätigkeit in Deutschland wider.
Anspruch unabhängig vom Wohnort der Kinder
Ursache für die steigenden Kindergeldzahlungen ins Ausland ist die geltende Rechtslage innerhalb der Europäischen Union sowie das deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Anspruch auf Kindergeld ist nicht an den Wohnsitz der Kinder geknüpft, sondern an die Erwerbstätigkeit und Steuerpflicht der Eltern in Deutschland.
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In vielen Fällen arbeitet ein Elternteil in Deutschland, während die Familie im Herkunftsland lebt. Durch die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben entsteht ein Anspruch auf Kindergeld, auch wenn die Kinder ihren dauerhaften Wohnsitz im EU-Ausland haben oder in Staaten leben, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen.
In vielen Fällen arbeitet ein Elternteil in Deutschland, während die Familie im Herkunftsland lebt. Durch die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben entsteht ein Anspruch auf Kindergeld, auch wenn die Kinder ihren dauerhaften Wohnsitz im EU-Ausland haben oder in Staaten leben, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen.
EU-rechtliche Vorgaben untersagen es den Mitgliedstaaten, Kindergeldzahlungen allein aufgrund des Wohnorts der Kinder zu kürzen oder an unterschiedliche Lebenshaltungskosten anzupassen. Eine unterschiedliche Behandlung würde als Diskriminierung gelten und ist rechtlich nicht zulässig. Die Familienkassen sind daher verpflichtet, die regulären Leistungen auszuzahlen.
Reformüberlegungen und Verwaltungsvereinfachung
Unabhängig von der Debatte um Auslandszahlungen arbeitet die Bundesregierung an Reformen zur Vereinfachung des bestehenden Systems. Innerhalb einer eingesetzten Sozialstaatskommission wird unter anderem über die Zusammenführung einzelner familienbezogener Leistungen beraten.
Darüber hinaus plant die Familienkasse, bestimmte Kindergeldfälle künftig automatisiert zu bearbeiten. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und langfristig ein antragsloses Verfahren einzuführen, bei dem der Anspruch ohne gesonderte Antragstellung festgesetzt wird.
Politische Bewertung und Forderungen
Die Praxis der Kindergeldzahlungen ins Ausland wird politisch unterschiedlich bewertet. Kritische Stimmen fordern, die Höhe der Leistungen bei Auslandsüberweisungen an die jeweiligen Lebenshaltungskosten anzupassen. Andere verweisen auf die rechtlichen Bindungen durch EU-Vorgaben und bestehende Sozialabkommen.
Aus der AfD Opposition kommt zudem die Forderung, den Anspruch auf Kindergeld für ausländische Staatsangehörige künftig stärker an Voraussetzungen wie Aufenthaltsstatus und Dauer der Erwerbstätigkeit zu knüpfen. Befürworter dieser Position verweisen auf Modelle anderer europäischer Staaten, in denen familienbezogene Leistungen restriktiver ausgestaltet sind.
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Quelle: News
Autor: Redaktion