Klatsche vor Gericht für Deutschlands Polit-Verfolgerin, Staatsanwältin Meininghaus.


Klatsche vor Gericht für Deutschlands Polit-Verfolgerin, Staatsanwältin Meininghaus.

(Cover-Bild:) zeigt die 37-jährige Influencerin und Autorin Anabel Schunke.
Die Influencerin und Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke wurde vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Wie Schunke selbst bekannt gab, sei sie in „zweiter Instanz vom Landgericht Braunschweig [...] freigesprochen worden.“

Eine genaue Urteilsbegründung stehe noch aus. Über den Fall berichtete die Berliner Zeitung. Das Landgericht Braunschweig teilte dem Medium mit, dass Schunkes Aussagen nicht strafbar seien. Laut Gericht liege keine Verletzung der Menschenwürde vor. Die Kammer erkannte in den Äußerungen keine Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. 

Schunke sollte erst mehrere tausend Euro zahlen

In dem Verfahren ging es um einen Beitrag Schunkes auf der Plattform Twitter aus April 2022. Die 37-Jährige schrieb: „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“

Schunke warf dabei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, berechtigte Kritik mit Rassismusvorwürfen zu unterdrücken. Die Äußerung hatte eine Kontroverse um freie Meinungsäußerung ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete im September 2022 ein Verfahren gegen Schunke ein, ließ jedoch den Teil des Beitrags, der sich auf die Zuwanderungspolitik bezog, in der Anklage unberücksichtigt. Schunke wurde zunächst zu einer Strafe von 3600 Euro verurteilt, nach einer Beschwerde erhöhte sich die Summe sogar auf 5400 Euro. Sowohl die Autorin als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein – letztere, weil sie die Strafe für zu niedrig hielt.

Schunke, die nun seit zweieinhalb Jahren prozessiert und die mehrere tausend Euro für die Rechtskosten ausgeben musste, teilte mit, dass sie in der juristischen Auseinandersetzung einen Kampf sehe, der ausgefochten werden müsse. „Gerade, weil es genug Menschen gibt, die nicht die Kraft und finanziellen Möglichkeiten haben. Solche Urteile werden viel zu oft hingenommen, weil die Leute verständlicherweise Angst haben und ihre Ruhe haben wollen, aber ich lasse mich nicht einschüchtern.“


Politikerin sieht bei Meininghaus Versuch, „Opposition einzuschüchtern“

Brisant: Ermittlungen führte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) der Staatsanwaltschaft Göttingen, konkret: die Staatsanwältin Svenja Meininghaus. Diese erlangte zweifelhafte Berühmtheit durch die CBS-Dokumentation „60 Minutes“, in der es um die Bekämpfung von „Hasskriminalität“ ging. In der Dokumentation sagte sie: „Wenn jemand etwas Unwahres postet und jemand anderes repostet oder liket, kann auch das ein Verbrechen sein.“ Zudem zeigte sich Meininghaus schmunzelnd in dem Film, als die Reporterin überrascht von schockierten Bürgern berichtete, die von Razzien und beschlagnahmten Smartphones betroffen waren.

Erst jüngst eröffnete Staatsanwältin Meininghaus die Ermittlungen gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen eines Posts, der sich kritisch mit der Regenbogenflagge und der LGBTQ-Community auseinandersetzt, der nachrichtensender NIUS berichtete exklusiv. Weil sie die Regenbogenbewegung in die Nähe von Pädophilie und Kindesmissbrauch gerückt hatte, eröffnete die ZHIN ein Verfahren wegen Volksverhetzung. „Dieses Verfahren dient eindeutig dem Zweck, die politische Opposition und mich persönlich einzuschüchtern“, teilte die familienpolitische Sprecherin der AfD Niedersachsen mit.


FAZIT:
Nun hat die deutsche Staatsanwältin Meininghaus eine deutliche Niederlage erlitten. Dennoch setzt sie ihren Einsatz gegen angebliche Hasskriminalität fort und hat im Verfahren gegen Schunke bereits Revision eingelegt.
Während Deutschland mit zahlreichen drängenden Herausforderungen konfrontiert ist, werden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen darauf verwendet, Andersdenkende öffentlich zu diskreditieren und aus dem gesellschaftlichen Diskurs zu drängen. Dies könnte bei manchen Erinnerungen an vergangene Zeiten wecken!






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Autor:MF_Redaktion
Quelle: NIUS / Reuters

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