Klatsche vor Gericht für Deutschlands Polit-VerfolgerinStaatsanwältin Meininghaus
Klatsche vor Gericht für Deutschlands Polit-VerfolgerinStaatsanwältin Meininghaus
Die Influencerin und Kolumnistin der Weltwoche, Anabel Schunke (siehe Bildcover), ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Schunke selbst teilte mit, dass sie "in zweiter Instanz vom Landgericht Braunschweig [...] freigesprochen worden" sei.
Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Berliner Zeitung berichtete über den Fall und erhielt von der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig die Mitteilung, dass Schunkes Äußerungen nicht strafrechtlich relevant seien. Laut Gericht sei die Menschenwürde nicht verletzt worden und es liege keine Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches vor.
Hintergrund des Verfahrens Der Rechtsstreit drehte sich um eine Äußerung Schunkes auf Twitter aus dem April 2022. Die 37-Jährige hatte dort kritische Aussagen über Teile der Sinti- und Roma-Community veröffentlicht und gleichzeitig Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeworfen, berechtigte Kritik mit Rassismusvorwürfen zu unterdrücken. Ihre Aussagen lösten eine öffentliche Debatte über Meinungsfreiheit aus.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete daraufhin im September 2022 ein Verfahren gegen Schunke ein, berücksichtigte in der Anklage jedoch nicht den Teil ihrer Aussagen zur Migrationspolitik. Zunächst wurde sie zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, die nach einer Beschwerde auf 5400 Euro erhöht wurde. Sowohl Schunke als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein – letztere mit der Begründung, dass die Strafe zu niedrig sei.
Ein langwieriger Rechtsstreit Seit über zweieinhalb Jahren führt Schunke den juristischen Kampf und hat dabei hohe Kosten für ihre Verteidigung aufgewendet. Sie betonte, dass sie diesen Prozess nicht nur für sich selbst führe, sondern auch für all jene, die nicht über die finanziellen oder mentalen Mittel verfügten, sich gegen solche Verfahren zu wehren. Viele Menschen würden Urteile aus Angst oder zur Wahrung ihres eigenen Friedens hinnehmen – sie selbst aber wolle sich nicht einschüchtern lassen.
Ermittlungen durch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität Das Verfahren wurde von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) der Staatsanwaltschaft Göttingen geleitet, unter der Verantwortung von Staatsanwältin Svenja Meininghaus. Diese wurde bereits in einer CBS-Dokumentation bekannt, in der sie darauf hinwies, dass selbst das Teilen oder Liken bestimmter Inhalte strafbar sein könne. In der Reportage wurde zudem festgehalten, wie Meininghaus lächelte, als über Razzien bei Bürgern berichtet wurde, die im Zuge solcher Ermittlungen ihre Smartphones verloren hatten.
Kürzlich leitete Meininghaus zudem ein Verfahren gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt ein. Hintergrund war ein Social-Media-Beitrag Behrendts, in dem sie sich kritisch zur LGBTQ-Bewegung äußerte. Die Staatsanwaltschaft eröffnete Ermittlungen wegen Volksverhetzung, da die Politikerin eine Verbindung zwischen der Regenbogenbewegung und Pädophilie angedeutet haben soll. Behrendt selbst sieht das Verfahren als politisch motiviert und spricht von einem Versuch, sie und die politische Opposition mundtot zu machen.
Eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft – aber der Kampf geht weiter Trotz des Freispruchs von Anabel Schunke setzt Meininghaus ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Hasskriminalität fort und hat im Fall Schunke bereits Revision eingelegt. Während Deutschland mit bedeutenden gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen konfrontiert ist, werden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen darauf verwendet, um Kritiker öffentlich zu delegitimieren und aus der Debatte zu drängen. Diese Entwicklungen rufen bei einigen Beobachtern Erinnerungen an vergangene Zeiten wach.
FAZIT:
Nun hat die deutsche Staatsanwältin Meininghaus (Die durch den US Doku bei CBS berühmt wurde!) eine deutliche Niederlage erlitten. Dennoch setzt sie ihren Einsatz gegen Hasskriminalität fort und hat im Verfahren gegen Schunke bereits Revision eingelegt.
Während Deutschland mit zahlreichen drängenden Herausforderungen konfrontiert ist, werden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen darauf verwendet, Andersdenkende öffentlich zu diskreditieren und aus dem gesellschaftlichen Diskurs zu drängen. Dies könnte bei manchen Erinnerungen an vergangene Zeiten wecken.
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Autor: MF_Redaktion
Disclaimer:
Dieser Artikel spiegelt nicht die persönliche Meinung des Verfassers wider. Er dient ausschließlich der objektiven Darstellung der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und Entwicklungen zu diesem Thema.