56 Millionen Euro für ländliche Wohnungsbauprojekte ausgezahlt

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56 Millionen Euro für ländliche Wohnungsbauprojekte ausgezahlt

Mehr als 1.500 Menschen hätten bisher von speziellen Wohnbauprogrammen für ländliche Regionen und Bergregionen profitiert, teilte die Regierung am Donnerstag mit.

Die Programme zielen darauf ab, jungen Menschen den Erwerb eines eigenen Hauses zu erleichtern und gleichzeitig der Urbanisierung entgegenzuwirken.

Bisher wurden im Rahmen dieser Programme Zuschüsse in Höhe von 56 Millionen Euro ausgezahlt .

Die seit Juni dieses Jahres geltenden Regelungen wurden verlängert, so dass Anträge bis Ende 2025 gestellt werden können.

In einer Erklärung beschrieb das Innenministerium die verschiedenen an den Plänen vorgenommenen Änderungen.

So wurde beispielsweise ihre Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, um den Begünstigten ausreichend Zeit zu geben, die für die Teilnahme erforderlichen städtebaulichen und baurechtlichen Genehmigungen einzuholen. Zuvor hatten sich die Menschen beschwert, dass sie diese Genehmigungen nicht rechtzeitig erhalten konnten, was sie von den Programmen disqualifizierte.

Eine weitere Änderung, die sich auf die Förderfähigkeit auswirkt, betrifft den Zustand des zu errichtenden Hauses. Nach den alten Regeln wurden nur Anträge genehmigt, bei denen sich der Bau im Stadium des Rahmens – oder „des Gerüsts“ – des Hauses befand.

Nun ist jeder Antragsteller berechtigt, solange die Bauarbeiten am Haus noch nicht abgeschlossen sind und unabhängig davon, wann mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Antragsteller müssen eine gültige Baugenehmigung vorlegen und das Haus selbst darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an das Stromnetz angeschlossen sein.

Was den Zahlungsplan betrifft, wird der staatliche Zuschuss in drei Tranchen ausgezahlt . Die erste Rate – 20 Prozent des Zuschusses – wird als Vorschuss bei Unterzeichnung der Vereinbarung gezahlt, ohne dass der Antragsteller bereits eine Eigenfinanzierung gesichert oder mit den Bauarbeiten begonnen haben muss. Anschließend werden 60 Prozent des Zuschusses ausgezahlt, wenn 50 Prozent des Bauvorhabens erreicht sind; die restlichen 20 Prozent werden nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt.

Anspruch auf diese Stipendien haben auch junge Menschen, die im Ausland studieren. Ihre Zeit im Ausland wird nun so behandelt, als hätten sie während dieser Zeit ununterbrochen auf Zypern gelebt, sodass sie bei ihrer Rückkehr auf die Insel sofort antragsberechtigt sind.





Quelle: CyprusMail.com
Autor/Text:

Elias Hazou
Elias Hazou ist ein erfahrener Reporter der Cyprus Mail. Seine Expertise liegt in den Bereichen Energie, Politik und parlamentarische Machenschaften.

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