Krankenschwester wegen Mord verurteilt! >Regensburg<

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Krankenschwester wegen Mord verurteilt! >Regensburg<

In einem Indienprozess wurde eine Krankenschwester zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie eine 65-jährige Patientin ermordet haben soll. Das Landgericht Regensburg beschuldigte die 37-jährige Philippinerin für schuldig, vier Patienten mithilfe eines Medikaments betäubt zu haben, um deren Schmuck zu verwenden. Die Richter verurteilten sie außerdem wegen dreifachen Mordversuchs, Raub und gefährlicher Körperverletzung.
Die Krankenschwester zeigte keine sichtbare Reaktion, als der Vorsitzende Richter Thomas Polnik das Urteil verkündete und seine Begründung darlegte. Sie bestritt bis zum Schluss ihre Schuld und betonte in ihrem letzten Wort, dass sie nichts mit den Vorfällen zu tun habe. Ihr Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Auffassung der Kammer wollte der 37-Jährige den Tod der Patientin nicht aktiv herbeiführen, nahm ihn jedoch in Kauf, was als bedingter Vorsatz gilt. Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Gabe von Midazolam, insbesondere bei älteren Patienten, schwerwiegende Nebenwirkungen haben könnte.
Tod als «unbeabsichtigtes Risiko» hingenommen Obwohl ihr die Gefahr bewusst war, setzte sie das Risiko für den Schmuckgewinn im Kauf. Der Tod einer Patientin stelle für die Angeklagte lediglich ein „unbeabsichtigtes Risiko“ dar, erklärte der Vorsitzende Richter. Außerdem führte sie nach dem Tod einer Patientin ihre Taten fort, was auf fehlende Reue hindeutete.
Da die Patienten keinen Angriff erwarteten, sei neben dem Mordmerkmal der Habgier auch das der Heimtücke erfüllt. Das Vorgeben, den Venenzugang zu spülen, um stattdessen ein starkes Medikament zu verabreichen, wurde als „hinterhältig“ bezeichnet.
Einheitliches Vorgehen Alle vier betroffenen Patienten wurden auf die gleiche Weise angegriffen: Sie wurden aus ungeklärten Gründen bewusstlos, es verschwand jeweils Schmuck, und der Verbrauch von Midazolam stieg in diesem Zeitraum deutlich an. Außerdem suchte die Frau online nach möglichen Nebenwirkungen des Medikaments.
Verschiedene Indizien stärken die Überzeugung der Richter, darunter Schmuckverkäufe, Bargeldeinzahlungen der Angeklagten sowie das abrupt endende Auftreten unerklärlicher Bewusstlosigkeitsfälle nach ihrer Kündigung.
Auf die zusätzliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichteten die Richter, da der Tod nicht das beabsichtigte Ziel der Taten war, sondern als unbeabsichtigte Folge betrachtet wurde. Auch ein Berufsverbot verhängten die Richter nicht, da davon auszugehen ist, dass die Frau – sollte das Urteil rechtskräftig werden – nach der Haftzeit ohnehin nicht mehr in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten könnte.


Quelle: BayernNews
Bild: MFRadio.de

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